Sparwoche 2026
Vom 29. Oktober bis zum 5. November 2026 findet bei uns wieder die Sparwoche statt. Außerdem ist am 30. Oktober Weltspartag. Nutzen Sie diesen Anlass, um Ihre Finanzen genauer unter die Lupe zu nehmen.
Vom 29. Oktober bis zum 5. November 2026 findet bei uns wieder die Sparwoche statt. Außerdem ist am 30. Oktober Weltspartag. Nutzen Sie diesen Anlass, um Ihre Finanzen genauer unter die Lupe zu nehmen.
Wir laden ganz herzlich zu unserer diesjährigen Sparwoche ein!
In dieser Woche dreht sich bei uns alles ums Sparen, Punkte sammeln und kleine Belohnungen.
Ob erste Münzen im Sparschwein oder ein voller Geldbeutel Taschengeld - jeder Beitrag zählt!
Donnerstag, 29. Oktober bis Donnerstag, 5. November 2026
Das erwartet Sie als Einzahler:
Wir freuen uns auf fröhliche Kindergesichter, klappernde Spardosen und vielleicht schon erste große Sparsummen!
*Bedingungen zum Neugeldbonus
Der Neugeldbonus wird ausschließlich für im Aktionszeitraum neu abgeschlossene Termingeldanlagen mit zwei- oder vierjähriger Laufzeit gewährt. Ein Abschluss ist – vorbehaltlich der jeweiligen technischen und vertraglichen Voraussetzungen – online oder in einer Bankstelle der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG möglich. Voraussetzung ist die Anlage von mindestens 25.000 Euro Neugeld. Als Neugeld gelten Beträge, die in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Termingeldanlage nicht bei der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG geführt oder angelegt waren. Interne Umschichtungen innerhalb der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG sowie Umschichtungen von Verbundpartnern gelten nicht als Neugeld. Bei einer Termingeldanlage mit zweijähriger Laufzeit beträgt der einmalige Neugeldbonus 50 Euro, bei einer Termingeldanlage mit vierjähriger Laufzeit 100 Euro. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Anlage auf das Abwicklungskonto, von dem der Anlagebetrag stammt. Der Bonus wird ausschließlich auf ein Konto bei der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG ausgezahlt. Der Bonus ist ein Zinsertrag und wird steuerlich nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer werden einbehalten, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Die Sonderzinssätze gelten ausschließlich im Aktionszeitraum und nur im Rahmen des verfügbaren Kontingents. Die konkreten Anlagebedingungen, insbesondere zu Zinsberechnung, Zinsgutschrift, Verfügungsmöglichkeiten während der Laufzeit und Fälligkeit, ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen. Die VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG behält sich vor, die Aktion jederzeit – auch vor Ablauf des Aktionszeitraums – einzustellen.
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