- Flexibel bleiben
- Faire Verzinsung
- Sichere Anlage, kein Kursrisiko
Kündigungsgeld
Mit VR-Kündigungsgeld sicher und flexibel anlegen
Legen Sie Ihr Geld als Kündigungsgeld an. Beim VR-Kündigungsgeld Ihrer VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Sie profitieren von fairen und marktgerechten Zinsen und einer kurzen Kündigungsfrist. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Ihre Vorteile mit VR-Kündigungsgeld
- Keine feste Laufzeit
- Schnelle Verfügbarkeit durch kurze Kündigungsfrist von nur 45 Tagen
- Teilverfügungen sind möglich
- Zuzahlungen sind jederzeit möglich
- Faire und marktgerechte Verzinsung
- Sichere Anlage ohne Kursrisiko
Mit dem VR-Kündigungsgeld flexibel bleiben
Mit dem VR-Kündigungsgeld bleiben Sie flexibel. Sie können im Rahmen der Kündigungsfrist von 45 Tagen Verfügungen vornehmen. Außerdem sind Zuzahlungen auf das VR-Kündigungsgeld jederzeit möglich.
Konditionen
Konditionen zum VR-Kündigungsgeld (Kündigungsfrist 45 Tage)
0 EUR < 25.000 EUR | = | 0,25 % |
ab 25.000 EUR < 50.000 EUR | = | 0,50 % |
> 50.000 EUR | = | 0,75 % |
Währung | EUR |
Mindestanlagebetrag | 5.000 EUR |
Zuzahlung | Jederzeit möglich |
Laufzeit | Unbefristet, keine feste Laufzeit |
Mindestlaufzeit | 45 Tage |
Verfügungen | Verfügungen innerhalb der Kündigungsfrist beziehungsweise ohne Kündigung sind nicht möglich; nach Ablauf der Kündigung wird der gekündigte Betrag automatisch umgebucht; bei einer Gesamtkündigung wird das Konto gleichzeitig auch aufgelöst; |
Kündigungsfrist | 45 Tage Kündigung kann an jedem Arbeitstag ausgesprochen werden |
Teilverfügungsmöglichkeit | Ja Mindestanlagebetrag von 5.000 EUR darf nicht unterschritten werden |
Zinsbindungsart | Variable Verzinsung |
Zinszahlungsrhytmus | Vierteljährlich zum Quartalsende |
Zinsverwendung | Zinskapitalisierung |
Negativzins
Bei Anlagebeträgen von über 100.000 Euro (Freibetrag) wird ein Negativzins von aktuell 0,00 % berechnet.
Der Zinssatz ist variabel und kann während der Laufzeit den Kapitalmartkgegebenheiten angepasst werden.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.
Häufige Fragen zum Kündigungsgeld
Ja. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind jederzeit möglich.
Eine maximale Laufzeit gibt es beim VR-Kündigungsgeld nicht.
Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende, die Zinsen werden dem Kapital zugeschlagen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig (Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft) sind. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragsteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.