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Fristen zum Jahreswechsel

Buchungszeiten für Banking und Wertpapiergeschäfte

Bitte beachten Sie unsere Buchungszeiten an den kommenden Feiertagen:

Die Tage vom 24. bis 26. Dezember, 27. und 28. Dezember 2025 und 31. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 sind als gesetzliche Feiertage bzw. Wochenenden buchungsfrei.

Der letzte Geschäftstag im Jahr 2025 ist Dienstag, der 30. Dezember 2025. An diesem Tag gelten die üblichen Verarbeitungszeiten im Zahlungsverkehr. Der erste Buchungstag im neuen Jahr ist Freitag, der 2. Januar 2026.

Unsere Bankstellen sind am 24./25./26. sowie 31. Dezember 2025 geschlossen.
Am 22./23. und 29./30. Dezember 2025 sind wir zu unseren gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Auch am 1. Januar 2026 sind unsere Bankstellen geschlossen. Ab dem 2. Januar 2026 sind wir wieder für Sie da. 

Unsere Selbstbedienungsbereiche sind rund um die Uhr für Sie geöffnet.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2026!

Verarbeitungszeiten für Daueraufträge

Für Daueraufträge gelten folgende Fristen:

  • Alle Daueraufträge für Überweisungen mit dem Ausführungstermin 31. Dezember 2025 werden auf Dienstag, den 30. Dezember 2025 als letzten Buchungstag vorgezogen.
  • Alle Daueraufträge für Überweisungen mit dem Ausführungstermin 30. Dezember 2025 werden am 30. Dezember früh morgens ausgeführt.
  • Änderungen von Daueraufträgen mit den Ausführungsterminen am 27. und 28. Dezember 2025, die im Jahr 2025 noch berücksichtigt werden sollen, sind bei Dauer-Überweisungen bis Montag, den 22. Dezember um 18:00 Uhr möglich. Bei Dauer-Lastschriften gilt Freitag, der 19. Dezember 2025 bis 18:00 Uhr.
  • Änderungen von Daueraufträgen mit den Ausführungsterminen am 30. und 31. Dezember 2025, die im Jahr 2025 noch berücksichtigt werden sollen, sind bei Dauer-Überweisungen bis Montag, den 29. Dezember um 18:00 Uhr möglich. Bei Dauer-Lastschriften gilt Dienstag, der 23. Dezember 2025 bis 18:00 Uhr.
  • Daueraufträge für Überweisungen mit Ausführungstermin am 1. Januar 2026 werden nachgeholt und am Freitag, den 2. Januar 2026 gebucht.

Daueraufträge mit Fälligkeit nach dem 1. Januar 2026 werden wie gewohnt im neuen Jahr verarbeitet.

Fristen für Echtzeit-Überweisungen

Für Echtzeit-Überweisungen gelten folgende Fristen:

  • Überweisungen in Echtzeit können während des Jahreswechsels grundsätzlich durchgehend beauftragt werden und gehen beim Empfänger ein. 
  • Alle anderen Buchungen, die während der Kontoabrechnungsverarbeitung vom 30. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 eingehen, werden zunächst geparkt. Sie werden am Freitag, den 2. Januar 2026 mit der gelieferten Valuta gebucht.

Fristen im SEPA-Zahlungsverkehr

Für den SEPA-Zahlungsverkehr gelten folgende Fristen:

  • Das Buchungsende für den SEPA-Zahlungsverkehr ist am Dienstag, den 30. Dezember 2025 um 20:30 Uhr.
  • Der erste Targettag und Buchungstag 2026 ist Freitag, der 2. Januar.

Schlusszeiten im Wertpapiergeschäft

Für Wertpapiergeschäfte gelten folgende Fristen:

Der letzte Börsenhandelstag in Deutschland ist Dienstag, der 30. Dezember 2025.

  • Präsenzbörsen: Börsenschluss um 14:00 Uhr und Orderschluss um 13:59 Uhr.
  • XETRA: Börsen- und Orderannahmeschluss um 13:59 Uhr.
  • Tradegate: Börsen- und Orderannahmeschluss um 13:59 Uhr.
  • Direktgeschäfte mit Optionsscheinen/Zertifikaten bis 13:55 Uhr.

Bitte beachten Sie die Annahmeschlusszeiten. Wir empfehlen eine Karenzzeit von fünf Minuten für die Erteilung einer Wertpapierorder. Sprechen Sie Ihren Kundenberater bzw. Kundenservice bezüglich der gesonderten Regeln für ausländische Börsenplätze und außerbörsliche Geschäfte an.

Wie bereits im letzten Jahr bleiben alle über das Jahresende hinaus gültigen Wertpapierorders in den Systemen aller Börsen bestehen und werden nicht gelöscht. Es ist am 30. Dezember 2025 möglich, Wertpapierorders für das Jahr 2026 einzustellen. Bitte beachten Sie, dass die maximale Ordergültigkeit 360 Kalendertage nicht überschreiten darf.

Der erste Börsentag im neuen Jahr ist Freitag, der 2. Januar 2026. Es gelten die normalen Börsenzeiten.

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