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Träume und Wünsche erfüllen
Wenn das Geld mal nicht ausreicht
Sie planen eine große Urlaubsreise oder eine Anschaffung? Wenn das Geld für Ihren Wunsch nicht ausreicht, kommen Sie zu uns. Unsere Berater berücksichtigen Ihre Bedürfnisse und Ihre finanziellen Möglichkeiten, damit Sie auch weiterhin flexibel bleiben.
Melden Sie sich bei uns. Wir erfüllen Ihren Wunsch!
Einfach flüssig sein
Welche Voraussetzungen benötigen Sie für einen Kredit?

- Sie haben einen Wunsch und Ihnen fehlen finanzielle Mittel?
- Haben Sie ein regelmäßiges Einkommen und reicht dieses aus, um die Finanzierungsbelastung tragen zu können?
- Sie sind in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis und nicht mehr in der Probezeit?
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland?
- Für Ihr Vorhaben benötigen Sie maximal 36.000 Euro?
Wünsche erfüllen verständlich erklärt
FAQ Privatkredit
Egal ob neues Auto, neue Möbel oder ein schöner Urlaub – die Auszahlung Ihres VR-Wunschkredits erfolgt in der Regel unabhängig von Ihrem persönlichen Verwendungszweck. Sie bestimmen selbst, welche Wünsche Sie sich erfüllen möchten.
Unseren Privatkredit erhalten Sie für eine Laufzeit von maximal 6 Jahren (72 Monate).
Die maximal mögliche finanzierte Summe beträgt 36.000 Euro.
Sondertilgungen können jederzeit getätigt werden. Es können Teilbeträge oder auch der komplette Kreditbetrag zurückbezahlt werden. Es entstehen hierbei keine Kosten für die Tilgung (keine Vorfälligkeitsentschädigung) aufgrund der 100%-igen Sondertilgungsoption. Werden Teilbeträge sondergetilgt, verringert dies die Gesamtlaufzeit des Kredits sowie die Sollzinsbelastung wird geringer. Die Rate verändert sich aufgrund der Sondertilgung nicht.
Ja, Ratenaussetzungen sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber er Prüfung zur unser Haus. Allgemein ist zu beachten, dass aufgrund einer Ratenaussetzung die maximale Kreditlaufzeit von 72 Monaten nicht überschritten werden darf.
Ja, die Aufstockung des Kredit´s ist grundsätzlich möglich. Es muss jedoch eine erneute Kredit- und Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Ja, auch eine Ratenänderung ist möglich. Eine dauerhafte Ratenerhöhung ist jederzeit möglich. Eine dauerhafte Ratenreduzierung ist grundsätzlich auch möglich, jedoch darf auch hier die maximale Kreditlaufzeit von 72 Monaten nicht überschritten werden.
Der Sollzinssatz beinhaltet ausschließlich die Zinskosten für die Inanspruchnahme des VR-Wunschkredits.
Der effektive Jahreszins weist die tatsächlichen Gesamtkosten eines VR-Wunschkredits aus. Neben dem Sollzinssatz berücksichtigt der effektive Jahreszins auch alle weiteren, im Zusammenhang mit dem VR-Wunschkredit entstehenden Kosten. Der effektive Jahreszins ist deshalb die entscheidende Größe beim Vergleich verschiedener Kreditangebote.
Die SCHUFA ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Sie liefert ihren Vertragspartnern, wie zum Beispiel Banken, kreditbezogene Informationen über Verbraucher. Die Vertragspartner hingegen übermitteln der SCHUFA bestimmte Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden. Die SCHUFA schafft damit die Grundlage für eine sichere Kreditvergabe und schützt Verbraucher so vor potentieller Überschuldung.