Preis: 2 x 1.000 Euro zur Unterstützung eines Vereins/einer gemeinnützigen Einrichtung
Gewinnspiel "Showtime für den guten Zweck"
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Geltung
1.1 Diese Teilnahmebedingungen bilden die ausschließliche Vertragsgrundlage zwischen der
VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG und allen Teilnehmern am Gewinnspiel.
2. Gegenstand
2.1 Teilnahmevoraussetzung/Ablauf:
- Eigentümer einer gültigen Eintrittskarte mit Platz-Nummer für die Veranstaltung Dance & Show Night am 27.12.2024 oder am 28.12.2024.
- Pro Veranstaltung werden 1.000 Euro aus den Mitteln des Reinertrags vom Gewinnsparen bereitgestellt. (hier gilt 4.)
- Pro Veranstaltung wird ein Gewinner per Zufallslos am 30.12.2024 ermittelt und veröffentlicht.
- Dieser Gewinner bestimmt über die Vergabe der Spende in Höhe von 1.000 Euro an einen Verein oder an eine Einrichtung seiner Wahl. (hier gilt 4.)
2.2 Der Gewinner wird direkt von der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG per Zufallslos ermittelt.
2.3 Der Gewinner wird über den öffentlichen WhatsApp-Kanal der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG mit der Veröffentlichung der Platz-Nummer informiert. Um die Gewinnerinformation zu erhalten ist der Whats-App-Kanal der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG zu abonnieren. Der Gewinner muss sich eigenständig bei der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG melden (Kontakt: Ursula Kell, Tel-Nr. 08084/88-753, Mail: ursula.kell@vr-bank-online.de). Die gültige Eintrittskarte mit der gezogenen Platz-Nummer ist als Nachweis vom Gewinner zu erbringen. Meldet sich der Gewinner nicht, oder erbringt er nicht den entsprechenden Nachweis bis zum 10. Januar 2025, so verfällt der Gewinn ersatzlos. Eine erneute Auslosung findet nicht statt.
2.4 Die VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG nimmt die Übergabe des Preises vor. Die Entscheidung des Gewinners bezüglich der Spende ist endgültig und nicht änderbar.
2.5 Der TSV Grüntegernbach e.V., als Veranstalter der Dance & Show Night, ist von der Spendenvergabe ausgeschlossen.
3. Teilnahmeberechtigung
3.1. Die Teilnahme ist kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.2. Teilnehmen darf jede natürliche Person ab 14 Jahren, die diese Teilnahmebedingungen gelesen haben.
4. Voraussetzungen für den begünstigten Verein bzw. die gemeinnützige Einrichtung
4.1. Der Ausgeschüttete Geldbetrag wird durch die Mittel aus dem Reinertrag des Gewinnsparens vorgenommen. Diese beinhaltet folgende Voraussetzungen:
Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen nur gemeinnützige und besonders förderungswürdige Maßnahmen i. S. d. §§52,53, Abgabenordnung (AO), gefördert werden. Im Einzelnen kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht.
- Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens
- Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports
- Maßnahmen zur Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung
- Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.
4.2 Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen auch Maßnahmen i. S. d. Nr. 1 von Gemeinden und Gemeindeverbänden gefördert werden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.
4.3. Die Zuwendungen dürfen nur objektbezogen (zur Finanzierung konkreter Projekte nicht zur Kapitalbildung) gewährt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen weder in voller Höhe, noch teilweise zur Abdeckung von Verwaltungskosten verwendet werden.
4.4. Ebenso darf der begünstigte Verein nur aus unserem Geschäftsgebiet stammen.
Unser Geschäftsgebiet umfasst die Stadt Dorfen und den Markt Buchbach, sowie die Gemeinden Fraunberg, Hohenpolding, Inning am Holz, Kirchberg, Obertaufkirchen, Schwindegg, Steinkirchen und Taufkirchen/Vils, sowie die daran direkt angrenzenden Gemeinden.
6. Gewinnvergabe
Die Entscheidung über die Vergabe der Spende in Höhe von 1.000€ liegt beim Gewinner. (hier gilt 4.) Der Preis ist nicht übertragbar. Jeder Verein oder Einrichtung kann nur einmal im Rahmen dieses Gewinnspiels gewinnen.
7. Datenschutz
Bei der Teilnahme am Gewinnspiel liegen keine persönlichen Daten wie Namen oder Kontaktdaten des Gewinners vor. Dadurch ist die Privatsphäre der Teilnehmer gewährleistet. Datenbasis der Ziehung ist die Platznummer auf der erworbenen Eintrittskarte, diese werden nach Durchführung gelöscht.
8. Haftung
8.1. Die VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG haftet nur für Schäden, welche von VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden (sog. Kardinalspflichten), ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einer Haftung aufgrund Produkthaftungsgesetzes.
8.2. Die VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG trägt keine Verantwortung und übernimmt folglich keine Haftung in folgenden Fällen:
- Fehler bei der Übertragung von Daten des Teilnehmers an VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG
- Beschädigungen des Computers eines/er Teilnehmers/Teilnehmerin oder jeder anderen Person, die aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind und welche die VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG nicht zu vertreten hat.
9. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die:
VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG, Landshuter Str. 4, 84416 Taufkirchen (Vils)